Unterlagen
Wir benötigen eine Kopie der Geburtsurkunde Ihres Kindes oder die Kopie „für religiöse Zwecke“, die Sie vom Standesamt erhalten haben.
Namen und Anschriften der Paten sowie deren Patenscheine sind ebenfalls erforderlich. Die Patenscheine bekommen die Paten auf Anfrage von ihrem zuständigen Pfarramt. Stammen die Paten aus unserer Gemeinde, ist kein Patenschein nötig. Zur Taufe eines Kindes brauchen Sie mindestens einen Paten, der Mitglied einer christlichen Kirche sein muss.
Sie können auch Paten bestimmen, die nicht Mitglied der christlichen Kirche sind; sie erhalten von uns eine Urkunde als Taufzeugen.
Sie wählen für Ihr Kind ein Bibelwort aus, den Taufspruch, über den im Taufgottesdienst auch gepredigt wird. Eine kleine Auswahl von Taufsprüchen erhalten Sie bei der Anmeldung zur Taufe. Selbstverständlich können Sie auch selbst einen Taufspruch aus der Bibel aussuchen.
Sie brauchen eine Abmeldebescheinigung („Dimissoriale“) für Ihr Kind der Gemeinde, in der Sie mit erstem Wohnsitz gemeldet oder in die Sie umgepfarrt sind. Sie brauchen meist nur in Ihrem zuständigen Gemeindebüro anzurufen und können Sie dort abholen oder bekommen Sie zugeschickt. Als Gemeindeglied der Kirchengemeinde Riddagshausen-Gliesmarode brauchen Sie keine Abmeldebescheinigung.
Wenn Sie die Taufe im Stammbuch eingetragen haben möchten, brauchen wir ein Original der Geburtsurkunde aus dem Stammbuch, in dem die Taufe dann eingetragen wird, oder das Stammbuch selbst.
Das Taufgespräch:
Zur Vorbereitung der Taufe treffen Sie sich ca. vier Wochen vor dem Tauftermin mit Pastor Schmidt oder der Pfarrerin/dem Pfarrer, die/der die Taufe übernommen hat, zu einem Taufgespräch. Im Taufgespräch geht es um den Ablauf der Taufe, Ihre Wünsche für den Gottesdienst und um eine mögliche Beteiligung der Paten, von Freunden oder Familienmitgliedern am Taufgottesdienst.